Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherung-Vergleich

Die Entscheidung für die PKV - private Krankenversicherung - gilt meist für das ganze Leben. Daher sollte die Tarifauswahl mit Sorgfalt getroffen werden. Hierbei können Testzeitschriften und abgedruckte Tarifvergleiche eine Hilfe sein. Aber ACHTUNG, die Wahl des passenden Tarifes gelingt nur mit einer guten Beratung, bei Benutzung eines professionellen Vergleichsprogrammes. Nur dann können Ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden. Sie sollten wissen, dass es keine grundsätzlich guten oder schlechte Tarife gibt. Es gibt aber viele Kunden, die einen für sich ungünstigen Tarif wählen.


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Kundenfragen und -antworten zur Private Krankenversicherung:

Um von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung wechseln zu können, muss man mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Man muss monatlich mindestens 3.975,- € brutto bzw. jährlich mindestens 47.700,- € brutto verdienen.
  • Man muss Beamter sein.
  • Man ist hauptberuflich als selbstständiger bzw. freiberuflicher tätig und ist kein Landwirt, Künstler oder Publizist.
  • Sollte man selbst nicht erwerbstätig sein, so kann man sich über den Ehepartner privat mitversichern.
Alle Arbeitnehmer deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten sind gesetzlich pflichtversichert und haben daher keine Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und daher keinen Anspruch auf eine private Krankenversicherung.
Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen, wodurch sich Ihr gesetzlicher Schutz verbessern lässt.
Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie bedeutend bessere Leistungen und Sie können selbst wählen gegen welche Risiken Sie versichert sein wollen.
Somit sparen Sie einen Teil, wenn Sie einen geringeren Leistungsumfang wählen.
Eine privaten Krankenversicherung bietet folgende Vorteile:

  1. Sie erhalten günstige Prämien.
  2. Eine freie Arztwahl sowie eine freie Krankenhauswahl.
  3. Sie können in einem Krankenhaus die Behandlung durch einen Chefarzt fordern.
  4. Auf Wunsch erhalten Sie bei der Unterbringung im Krankenhaus ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer.
  5. Sie brauchen keine Zuzahlung für Medikamente oder für Heilbehandlungen.
  6. Sie bekommen die Behandlungen durch einen Heilpraktiker erstattet.
  7. Auch Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder Naturheilverfahren können erstattet werden.
  8. Bei Zahnersatzmaßnahmen erhalten Sie, ohne Beschränkungen auf die Materialien, eine bessere Behandlung.
  9. Bei gesetzlichen Leistungskatalogen gibt es keine Beschränkungen.
  10. Sie besitzen auch außerhalb von Deutschland einen guten Versicherungsschutz.
Wurden für ein oder mehrere Kalenderjahre keine Leistungen in Anspruch genommen,so können Sie bei vielen Gesellschaften eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Da diese Beitragsrückerstattung mehrere Monatsbeiträge betragen kann, ist es empfehlenswertkleinere Rechnungsbeträge selbst zu bezahlen.
Mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten können Sie jederzeit von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
Sollten Sie jedoch erst im laufenden Kalenderjahr die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, so können Sie erst im nächsten Kalenderjahr wechseln.
Sollten sie bereits in einer privaten Krankenversicherung sein, so haben die Möglichkeit die gleichen Leistungen zu erhalten wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung und diese auch zum gleichen Preis zu erhalten wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung
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