Bauversicherung

 

Bauversicherung-Vergleich

Mit einer Bauversicherung wird in erster Linie das für den Hausbau benötigte Baumaterial versichert.

Oft genug kommt es vor, dass während dem Bau eines Hauses ein Sturm aufzieht und durch diesen lose Bauteile herum fliegen und beschädigt werden können.

Vergleichen Sie jetzt damit Sie die gleichen Materialien nicht doppelt bezahlen müssen.


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Kundenfragen und -antworten zur Bauversicherung:

Eine Bauversicherung setzt sich aus mehreren für den Bau erforderlichen Versicherungsarten zusammen.
Dazu zählen, z.B. eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Bauwesenversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Feuerrohbauversicherung.
Die Versicherungssumme besteht hierbei aus den Gesamtleistungen der verschiedenen Versicherungsarten, sowie den Gesamtherstellungskosten, welche für den Bau benötigt werden.
Alle Kosten die für eine Gartenanlage, für Grundstücks- und Baunebenkosten anfallen, zählen ebenfalls mit zu dem Bauvorhaben und somit auch mit versicherbar.
Um alle Aspekte mit einzuschließen, sollte man eine pauschale Deckungssumme
von 8 oder 15 Mio &euro abschließen.
Jeder der einen Bau in Auftrag gibt, ist als Bauherr für alle auf dieser Baustelle passierenden Unfälle verantwortlich.
Ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie die durch solch einen Unfall entstandenen Kosten sowie die Schadensersatzforderungen selbst tragen.
Neben dem Bauherren sind auch noch der Eigentümer des Grundstückes (gilt nicht wenn Bauherr auch Eigentümer ist), die Arbeitnehmer und Hilfspersonen mitversichert.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft und begleicht nicht nur die gegen Sie erhobenen berechtigten Ansprüche, sondern Sie wehrt auch die unberechtigten Ansprüche ab und übernimmt bei einem Prozess Ihre Verteidigung und die Kosten.
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie aber auch dann vor Schadensersatzansprüchen geschützt:

  • wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht, bei der Baustelle, der Zufahrt oder dem Materiallager vernachlässigt haben,
  • wenn Sie Ihre Auswahlpflicht, für geeignetes und qualifiziertes Personal, und
  • wenn Sie Ihre Überwachungspflicht, welche zur Absicherung der Baustelle dient, vernachlässigt haben.
Eine Bauwesenversicherung schützt dann, wenn Schäden aufgrund von mangelhafter Bauleistung entstehen und diese Vorgänge dann wiederholt werden müssen.
Darunter zählen unter andern, das Umkippen von instabilen Wänden oder Baugrubeneinstürze.
Es gelten all die Personen als mitversichert, welche an dem entsprechenden Bau beteiligt sind. Dazu zählen neben dem Bauherren, die Handwerker, die Ingenieure, die Architekten und der Bauunternehmer.
Alle Kosten die zum Wiederaufbau, zum Aufräumen und zur Schaden suche benötigt werden gelten mit 5 % der Versicherungssumme als mitversichert.
Auch mitversichert sind Glasschäden, Innere Unruhen und Kosten die Aufgrund von Arbeitsunterbrechungen anfallen.
Alle Personen, die als Besucher kommen und nicht als Bauherr oder Arbeiter am Bau tätig sind, können durch eine extra Vereinbarung auch mit versichert werden.
Die Bauleistungsversicherung dient in erster Linie dazu um sicher zustellen, dass das Bauvorhaben auch abgeschlossen wird und nicht wegen diversen Gründen abgebrochen wird.
Damit sind die Interessen des Bauherren und der Auftragsnehmer abgedeckt.
Die hiermit alle am Bau beteiligten Firmen geschützt sind, können die anfallenden Kosten auch mit über diese Firmen aufgeteilt werden.
Sollten während dem Bau unerwartete Beschädigungen oder Zerstörungen eintreten, so greift die Bauleistungsversicherung um diese abzusichern.
Dazu können zählen: Diebstähle, Sturmschäden, Überschwemmungen, Vandalismus und Feuerschäden.
Um Feuerschäden besser abzusichern kann man eine Feuerrohbauversicherung mit abschließen.
Alle Schäden die Infolge von Kriegen, Kernenergie, Beschlagnahmen oder durch grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurden, sind nicht mit versicherbar.
Auch nicht mit versichert sind Baumängel, Schäden infolge von Regelverstöße bei den Schutzmaßnahmen, bei Frost und Witterungsschäden und bei dem Verlust von versicherten Sachen, wo vorher ein Diebstahl voraus ging.
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