Wohngebäudeversicherung

 

Wohngebäudeversicherung-Vergleich

Ein Feuer oder ein Sturm kann den von vielen gehegten Traum von den eigenen vier Wänden innerhalb weniger Augenblicke zunichte machen.

Sichern Sie daher Ihr Haus und Ihre Zukunft mit einer Wohngebäudeversicherung zum Neubauwert ab. Es gibt viele Dinge wodurch Ihr Haus beschädigt werden kann.

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie vor den drohenden Kosten abgesichert.

Aber nicht nur Ihr Haus ist dadurch geschützt. Befinden sich auf Ihrem Grundstück Nebengebäude wie Garagen oder Gewächshäuser so werden diese gleich mit versichert.


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Kundenfragen und -antworten zur Gebäudeversicherung:

Mit einer Gebäudeversicherung versichert man nicht nur sein Haus, sondern auch Garagen und andere Nebengebäude auf dem Grundstück, welche genau im Versicherungsschein bezeichnet sindEbenso versichert werden alle Gegenstände, die innen oder außen fest mit dem Gebäude verbunden sind, sowie alle Arten von Zubehör und alle Materialien, welche zur Instandhaltung oder zur Wohnungsnutzung dienen.
Ausgenommen sind alle Dinge die nicht direkt vom Mieter angebracht worden sind.
Die wichtigsten versicherbaren Risiken der Gebäudeversicherung sind:

  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Feuer (unter anderen auch Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern)
  • Sturm/ Hagel (entstandene Schäden über Windstärke 8)
  • Leitungswasser (Schäden aus Wasserleitungsbruch, Frostbruch)

Als Zusatz können auch Überspannungsschäden mit eingetragen werden.
Unter bestimmten Bedingungen sind auch Elementarschäden wie z.B. Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch zusätzlich versicherbar.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Umfang der vereinbarten Leistungen und nach dem momentanen Wiederaufbauwert des Gebäudes.
Ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat die Bauart des Gebäudes, wonach Massive Häuser mit der Bauartklasse 1 und 2 günstiger sind als Leichtbau Häuser mit der Bauartklasse 3 und 4 da sie für den Versicherer ein höheres Risiko aufweisen.
Die Höhe der Beiträge wird dabei aber auch nach anderen Risiken wie z.B. der Sturmhäufigkeit oder der Wasserhärte der jeweiligen Region bestimmt.
Die Gebäudeversicherung zahlt für die im Vertrag eingeschlossenen Risiken und Schäden.
Sollte Das Gebäude durch den Schaden völlig zerstört wurden sein, so zahlt die Versicherung den aktuellen Neubauwert.
Bewegungs- und Schutzkosten sowie Abbruch- und Aufräumkosten können auch gleichzeitig gezahlt werden.
Sollten Sie, berechtigter Weise, durch einen Schaden sich ganz oder teilweise weigern die Miete zu zahlen, ersetzt der Versicherer diese zusammen mit den fortlaufenden Mietnebenkosten.
Sollte z.B. Kosten an die Feuerwehr anfallen so werden diese jedoch nicht gezahlt.
Sollten Sie teure Elektrogräte fest im Haus eingebaut haben, wie z.B. Heizungssysteme, ist es auf jeden Fall sinnvoll einen Versicherungsschutz gegen Überspannungen zu haben.
Für sonstige, nicht feste, Elektrogeräte ist die Hausratversicherung zuständig.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Elementarversicherung mit der Sie vor Schäden von Erdbeben, Lawinen und weiteren bestens geschützt sind.
Bedingung für den Abschluss solch einer Elementarversicherung sind mindestens Zehn Jahre ohne solch einen Schaden.
Damit Sie kein Opfer der Unterversicherung werden sollten Sie Ihr Gebäude auf der Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung absichern.
Um sicher zustellen das diese auch korrekt ermittelt wird, gibt es drei Methoden:

  1. Die durch einen Gutachter erbrachte Wertschätzung.
  2. Die nach Ausstattung und Größe des Gebäudes ermittelten Werte, wofür ein Wertermittlungsbogen ausgefüllt werden muss.
    Je nach Ausstattung werden Zu- und Abschläge berechnet.
  3. Der Gebäudeneuwert wird durch den aktuellen Baupreis des Hauses berechnet.

Wenn Sie die Versicherungssumme nach solch einer Methode berechnen bekommen Sie von Ihrem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht gewährt.
Um sicherzustellen das Ihr Haus zu keiner Zeit den Versicherungsschutz verliert, geht die Versicherung immer automatisch auf den Käufer mit über.
Allerdings hat der Verkäufer ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches spätestens bis einen Monat nach der Grundbuchumschreibung in Anspruch genommen werden muss.
Wir empfehlen Ihnen jedoch zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, Da der Versicherer einen Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat.
Man spricht von einer Unterversicherung, wenn der Wert des Gebäudes, die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme übersteigt.
Dadurch zahlt der Versicherer, entsprechend am Grad der Unterversicherung, den Schaden nur anteilig was für Sie als Hausbesitzer verheerende Folgen haben kann.
Damit Sie nicht erst in diese Lage kommen, sollten Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten das der Wert des Gebäudes als Grundlage die gleitende Neuwertversicherung hat, denn hierbei gewährt der Versicherer einen Verzicht auf die Unterversicherung.
Als erstes sollten Sie den Schadensort absichern und den Schaden so gering halten wie möglich.
Sollte ein Brand ausbrechen rufen Sie sofort die Feuerwehr und benachrichtigen Sie gleich danach den Versicherer.
Sperren Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
Bei Sturm oder Hagel entstandene Öffnungen müssen Sie so schnell wie möglich verschließen.
Beschädigte Sachen müssen Sie als Beweismaterial aufheben und die von Schäden betroffenen Gebäudeteile fotografieren.
Um die Ursache und die Höhe des entstandenen Schadens festzustellen müssen Sie alle nötigen Informationen Ihrem Versicherer geben.
Alle Schäden die mit Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden, sind nicht versichert.
Fahrlässig entstandene Schäden sind, wenn Sie das Haus verlassen und vergessen die Fenster und Türen zu schließen und dann bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn Sie vergessen den Herd abzuschalten und dadurch ein Brand entsteht.
Schäden durch Kriege, innere Unruhen oder durch Kernenergie sind ebenso nicht mit versichert.
Elementarschäden, wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche, werden durch eine normale Gebäudeversicherung nicht mit versichert.
Diese können Sie jedoch mit einem Zusatz, in Form einer Elementarversicherung, bei vielen Gebäudeversicherern mit versichern.
Sollten Sie sich entschließen Ihr Haus zu verkaufen geht der laufende Vertrag mit dem Haus auf den Käufer über.
Nach Verkauf des Hauses müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft informieren und ihr den Namen und die Anschrift des Käufers mitteilen.
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